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Katholische Kirchengemeinde St. Martin Euskirchen

Kirchenvorstandswahl 2026

Am Wochenende 21.03.2026 und 22.03.2026 findet die Kirchenvorstandswahl für unsere fusionierte Kirchengemeinde St. Martin statt.

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung und Bauunterhaltung der Kirchengemeinde zuständig, gleichzeitig Anstellungsträger für das Personal und bildet ein wichtiges Gremium unserer Kirchengemeinde.

Es werden 14 Mitglieder gewählt.

Sollte am Wochenende 21./22. März 2026 in Ihrer Gemeinde keine Messe stattfinden, kann die Wahl stattdessen am Wochenende zuvor, 14./15. März 2026, erfolgen, an denen dann eine Heilige Messe gefeiert wird. Die genauen Wahllokale,Termine und Vorstellung der Kandidaten werden im März-EINblick sowie auf der Homepage bekanntgegeben.

Die Wählerliste (Wahlberechtigte) können Sie bezüglich Ihrer persönlichen Daten vom 06.02.2026 bis 13.02.2026 zu den üblichen Öffnungszeiten des Pastoralbüros einsehen.

 

Hinweis zur Briefwahl:

Ab dem 23.02.2026 kann die Möglichkeit der Briefwahl genutzt werden. Unterlagen zur Briefwahl können Sie bereits jetzt beantragen. Nutzen Sie hierfür entweder unser Formular im EINblick oder verwenden Sie unser digitales Formular -> hier. Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, werden Ihnen die Unterlagen zur Briefwahl zugeschickt.

 

Ab dem 23.02.2026 können Sie die Wahlunterlagen auch im Pastoralbüro, Eifelring 28, abholen oder dort direkt wählen. Die Sekretärinnen helfen Ihnen vor Ort gerne weiter.

 

Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt mit der März-Ausgabe des EINblicks.

Ab dem 06.02.2026 können Sie hier die Vorschlagsliste einsehen.

 

Für den Wahlvorstand

Jürgen Mausolf

Unsere Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl 2026

Plakat_KV_Kandidaten mit Fotos

KV-Wahl 2026

Kirchenvorstandswahl 2026 - Endgültige Kandidierendenliste

Wahltermine und Zeiten

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand unterstützt den Pfarrer und das Pastoralteam bei der Gemeindearbeit.

Der Kirchenvorstand (KV) ist die rechtliche Vertretung der einzelnen Pfarrei. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. Seine Aufgabe ist die Verwaltung des Kirchenvermögens und die Instandhaltung der Gebäude in der Pfarrei. Die Kirchengemeindeverbandsvertretung (KGV) ist die rechtliche Vertretung des Seelsorgebereiches. Ihm obliegen die Finanz- und Personalverwaltung des SB. Ihm gehören an: der Pfarrer, alle Pfarrvikare sowie je zwei Vertreter aus den Kirchenvorständen jeder Pfarrei.