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Hochzeit

Die kirchliche Trauung

Der Tag der Hochzeit – für viele der schönste Tag im Leben.

Sie möchten gerne mehr über die kirchliche Trauung erfahren?

Vielleicht wollen Sie demnächst selbst gerne heiraten und sich nun informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Die Ehe – ein Zeichen der Nähe Gottes

In der Liebe, die Mann und Frau sich in der ehelichen Gemeinschaft einander schenken, kann und will etwas spürbar und sichtbar werden von Gott selbst, „denn Gott ist die Liebe“ (1. Johannesbrief 4,8b). Deshalb sieht die katholische Kirche in der ehelichen Liebe zwischen Christen ein Zeichen der Nähe Gottes, ein so genanntes Sakrament. Durch ihr Eheversprechen spenden sich die Eheleute das Sakrament. Ehepaare, die eine vor Gott und der Kirche gültige Ehe eingehen wollen, erklären durch ihr Ja-Wort, dass sie bedingungslos und treu füreinander da sein wollen, „bis der Tod uns scheidet“. Außerdem erklären sie sich grundsätzlich bereit, Kindern das Leben zu schenken und sie im Glauben zu erziehen sowie als christliche Eheleute in Kirche und Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.

Ein katholischer Christ kann übrigens auch einen evangelischen Partner kirchlich heiraten; mit der entsprechenden Genehmigung auch einen Partner, der einer anderen Religionsgemeinschaft angehört oder der gar nicht an Gott glaubt.

Was ist zu tun, wenn wir kirchlich heiraten wollen?

Oft sind die Gäste schon eingeladen, der Termin steht fest, das Lokal ist gebucht. Nun muss natürlich noch der Pfarrer informiert werden.

Bitte bedenken Sie, dass eventuell noch andere Brautpaare am gleichen Tag kirchlich heiraten wollen oder Kinder getauft werden oder Gottesdienste schon lange feststehen oder in Ihrer Wunschkirche ein Konzert stattfindet.

Deshalb die herzliche Bitte: Nehmen Sie so früh wie möglich (ca. 12 bis 9 Monate) Kontakt mit den Pastoralbüros der Gemeinde auf, in dem Sie wohnen! 

Katholische Pfarrgemeinde St. Martin – Euskirchen | Pastoralbüro St. Martin

Kirchstraße 15

Seelsorgebereich Euskirchen-Bleibach/Hardt | Pastoralbüro in Stotzheim

An der Klostermühle 4

Seelsorgebereich Euskirchen-Erftmühlenbach | Pastoralbüro in Kuchenheim

Zur Tomberger Mühle 10

Hier werden Ihre Personalien und der gewünschte Hochzeitstermin entgegengenommen und an das Pastoralteam weitergeleitet. Der Seelsorger, der die Trauung übernimmt, wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, den Hochzeitstermin verbindlich mit Ihnen klären und ein Traugespräch vereinbaren.

Da die kirchliche Trauung auch eine rechtliche Handlung ist, dient das Traugespräch nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen von Seelsorger und Brautpaar. Der Seelsorger – ein Priester oder ein Diakon – spricht zudem auch bestimmte Inhalte an, wie etwa das Eheverständnis der katholischen Kirche. Außerdem wird zusammen das so genannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt; hierzu gehören unter anderem die Aufnahme der Personalien, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung und Ihr Einverständnis mit dem kirchlichen Eheverständnis.

Nachdem dies alles miteinander besprochen wurde, geht es um die inhaltliche Gestaltung des Traugottesdienstes: Wird das Sakrament innerhalb einer Heiligen Messe oder eines feierlichen Wortgottesdienstes gespendet? Welche biblischen Lesungen werden gewählt? Wer schreibt die Fürbitten? Welche Lieder und/oder Musikstücke werden gespielt? Wer kümmert sich um Blumenschmuck? Alle Ihre Fragen werden berücksichtigt.

Von beiden Ehepartnern ist ein (kirchlicher) Nachweis nötig, aus dem hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind. Für katholische Ehepartner ist dies der so genannte „Auszug aus dem Taufregister“, der zum Zeitpunkt der Trauung nicht älter als 6 Monate sein darf. Sie erhalten diese Bescheinigung in der Regel in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Für evangelische Ehepartner erfolgt der Ledigenstandsnachweis üblicherweise durch eine eidesstattliche Erklärung.