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Firmung

Firmung

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.

Die Firmung
Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird dem Firmkandidaten der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.

Voraussetzung für den Empfang der Firmung ist die persönliche Reife, weil Firmung als Stärkung durch den Heiligen Geist das persönliche "Ja" des Jugendlichen zu seiner Taufe ist. Durch die Firmung wird er volles Mitglied in der katholischen Kirche.

Das Alter von 16 Jahren ist ein guter Zeitpunkt, um diese Entscheidung im Glauben zu fällen. Die Jugendlichen stehen in vielerlei Hinsicht vor der Frage, wie sie ihr Leben gestalten möchten und sollen. Die Firmvorbereitung kann dabei eine wichtige Hilfe sein, ihr Leben nach dem Glauben auszurichten. 

Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firmkandidaten/-in in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.

Da die Firmung eine Sendung und Beauftragung darstellt, wird die Bereitschaft zur Firmung öffentlich im Firmgottesdienst vor der versammelten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erzbistums (bzw. in seiner Vertretung vor einem Weihbischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.

Die Firmung wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert.  Mittelpunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Glaubensbekenntnis der Firmkandidaten/-innen, das "Gebet des Bischofs über die Firmlinge" und die Salbung des einzelnen Kandidaten/in mit Chrisam unter Auflegung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: "N.N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist".

Firmung in der Stadtpfarrei St. Martin Euskirchen und den Seelsorgebereichen Euskirchen-Bleibach/Hardt und Euskirchen-Erftmühlenbach

Ende November 2024 wird der nächste Firmtermin für Katholisch Euskirchen sein.

Zum Infoabend am 22.05.2024 um 18.00 Uhr in der Herz Jesu-Kirche, Euskirchen, werden wir den Jahrgang 11/2007 bis 12/2008 schriftlich einladen.

Wie in den vergangenen Jahren werden die Jugendlichen sich wieder auf verschiedenen Routen auf die Firmung vorbereiten - sei es auf einem Firmtag mit Weihbischof Ansgar Puff im September in Rheinbach, in intensiven Treffen hier in Euskirchen und Umgebung, einer Klosterwoche im Sauerland oder in der letzten Woche der Sommerferien in Taizé, Frankreich.
Alle Routen werden wir beim Infoabend ausführlich vorstellen.

Für das Firmteam

Pfr. José Pérez Pérez        Verena Sudar
Pfarrvikar                            Pastoralreferentin

José Pérez Pérez

Pfarrer José Pérez Pérez

Pfarrvikar
Verena Sudar

Verena Sudar

Pastoralreferentin